AGB
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND PROVISIONSSÄTZE
1. Der Erfüllung der Makleraufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt. Unsere Tätigkeit
erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB; die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten näher.
2. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind vom
Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten etc.) an uns folgende
Provisionen/Honorare zu zahlen:
2.1 Vermietung und Verpachtung: Vermittlungs- bzw. Nachweis-Provision in Höhe von 3 Monats-
kaltmieten, fällig mit Unterzeichnung des Mietvertrags. Monatsmiete ist die aus der vereinbarten
Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durchschnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters
für die Gebrauchsüberlassung (ohne Mehrwertsteuer) mit Ausnahme der Betriebskosten.
2.2 An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen und Unternehmen, ähnliche Geschäfte:
Vermittlungs- bzw. Nachweis-Provision in Höhe von 3 % aus dem Kaufpreis.
Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener Belastung-
en und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung. Zahlt der Käufer
eine Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Rentenleistungen. Bei Nachweis und/oder Vermit-
tlung von kaufähnlichen Geschäften (z. B. Erwerb von Erbbaurechten, Einbringung eines Grund-
stückes in eine Gesellschaft o.ä.) gelten die Provisionssätze wie beim Kauf. Die Provision ist
fällig mit Vertragsunterzeichnung.
Alle genannten Provisionen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,
zur Zeit 19 %.
2.3 Entwicklungs-/Konzeptionshonorare: Gemäß zugrunde liegendem schriftlichen Auftrag bzw.
gemäß Angaben im Angebotsexposé.
3. Ist unserem Auftraggeber bzw. dem Empfänger unserer Angebote die durch uns nachgewie-
sene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle
schriftlich mitzuteilen. Entfalten wir wegen Verstosses gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit,
die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber bzw. der Em-
pfänger zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.
4. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber / Empfänger auf unsere Maklertätig-
keit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns recht-
zeitig schriftlich mitzuteilen.
5. Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind auschließlich für den Auftraggeber (Angebotsem-
pfänger) bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben
und kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt der Auftraggeber (Angebotsem-
pfänger) an uns eine Vertragsstrafe in Höhe der unter Ziffer 2 genannten Provision. Die Geltend-
machung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil – auch provisionspflichtig – tätig zu werden.
7. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auf-
trag damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andern-
falls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
8. Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag aufgrund unseres Nachweises oder unserer
Vermittlung zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit mitursächlich war.
Zahlbar ist die Provision nach der ggf. mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung, andern-
falls binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung.
9. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu
einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche Erfolg er-
reicht wird. Ebenso unschädlich für unseren Provisionsanspruch ist eine spätere Vertragsauflö-
sung oder der Nichteintritt eines bezweckten Erfolgs.
10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Ver-
trages zu informieren, Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden (z.B. Name
und Anschrift des Vertragspartners, -objekt, -preis und -bedingungen) zu erteilen und eine Ver-
tragsabschrift zu übersenden. Behindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete
Informationen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, hat er die Provisionsforder-
ung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 8 % über dem von der Europäischen Zentral-
bank festgelegten Basiszins zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
11. Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den uns von Dritten
erteilten Auskünften. Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle An-
gaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
12. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vor-
sätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmach-
ung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs, spätestens
3 Jahre nach Auftragsbeendigung.
13. Wir erbringen unsere Consulting-, Beratungs- sowie Entwicklungsdienstleistungen mit der
Sorgfalt eines ordentlichen und professionellen Dienstleistungsunternnehmens. In diesem Zusam-
menhang haften wir jedoch in keinem Fall für den tatsächlichen Eintritt eines angestrebten oder
prognostizierten wirtschaftlichen Erfolgs bzw. für die tatsächliche rechtliche oder aber wirtschaft-
liche Umsetzbarkeit der jeweils bearbeiteten Projekte. Wurde nichts anderes vereinbart verrech-
nen wir für unsere Beratungsleistungen einen Honorarsatz in Höhe von 175,-€ pro Stunde zzgl.
Mwst. sowie zzgl. angefallener Auslagen / Spesen.
14. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ausschliesslich das Recht der Bundes-
republik Deutschland anzuwenden.
15. Wir schließen sämtliche Verträge ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbeding-
ungen, selbst wenn anders lautenden AGB nicht widersprochen wird. Abweichende AGB sind
unwirksam und werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Bestandteil des
Vertrages.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute unser Firmensitz.
17. Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so be-
rührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide Seiten werden die unwirksame Klausel oder
eine Lücke durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen
Bestimmung möglichst nahe kommt.
WIDERRUFRECHT
Im Falle eines Zustande kommenden Vertrages - hierzu zählt auch ein Maklerauftrag,
welcher aus einem vorliegendem Angebot resultiert - haben Verbraucher das folgende
Widerrufsrecht:
Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Ver-
trag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Wider-
rufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit
der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Bernhard Leibl Immobilien – Consulting GmbH,
Badstrasse 22, 9051 Zirndorf, Faxnr.: 0911 376 673 79,
E-Mail: bernhard.leibl@bli-consulting.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Verbraucher einen Vertrag widerrufen, haben wir diesen alle Zahlungen, die wir im
Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden einem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hatte der Verbraucher verlangt, dass unsere Dienstleistungen bereits schon während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits errachten Dienst-
leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienst-
leistungen entspricht.