GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND PROVISIONSSÄTZE
1. Der Erfüllung der Makleraufträge widmen wir
uns mit größtmöglicher Sorgfalt. Unsere Tätigkeit
erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB; die nach-
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen re-
geln die gegenseitigen Rechte und Pflichten näher.
2. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder
ausdrücklich abweichend vereinbart, sind vom Ab-
nehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten
etc.) an uns folgende Provisionen/Honorare
zu zahlen:
2.1 Vermietung und Verpachtung: Vermittlungs-
bzw. Nachweis-Provision in Höhe von 3 Monats-
kaltmieten, fällig mit Unterzeichnung des Mietver-
trags. Monatsmiete ist die aus der vereinbarten
Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durch-
schnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters
für die Gebrauchsüberlassung (ohne Mehrwert-
steuer) mit Ausnahme der Betriebskosten.
2.2 An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligun-
gen und Unternehmen, ähnliche Geschäfte:
Vermittlungs- bzw. Nachweis-Provision in Höhe
von 3 % aus dem Kaufpreis.
Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des
Käufers zuzüglich übernommener Belastungen und
Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unterneh-
mens oder der Beteiligung. Zahlt der Käufer eine
Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Renten-
leistungen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung
von kaufähnlichen Geschäften (z. B. Erwerb von
Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes in
eine Gesellschaft o.ä.) gelten die Provisionssätze
wie beim Kauf. Die Provision ist fällig mit
Vertragsunterzeichnung.
Alle genannten Provisionen verstehen sich zzgl.
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,
zur Zeit 19 %.
2.3 Entwicklungs-/Konzeptionshonorare: Gemäß
zugrunde liegendem schriftlichen Auftrag bzw.
gemäß Angaben im Angebotsexposé.
3. Ist unserem Auftraggeber bzw. dem Empfänger
unserer Angebote die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits
bekannt, hat er uns dies spätestens innerhalb von
8 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformation-
en unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen.
Entfalten wir wegen Verstosses gegen diese Ver-
pflichtung eine Tätigkeit, die nicht zur Entstehung
eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftrag-
geber bzw. der Empfänger zum Ersatz unseres
Schadens verpflichtet.
4. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auf-
traggeber / Empfänger auf unsere Maklertätigkeit
Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der
Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir
haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsab-
schluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig
schriftlich mitzuteilen.
5. Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind aus-
schließlich für den Auftraggeber (Angebotsempfän-
ger) bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche
Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt
es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt
der Auftraggeber (Angebotsempfänger) an uns eine
Vertragsstrafe in Höhe der unter Ziffer 2 genann-
ten Provision. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens bleibt vorbehalten.
6. Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil
– auch provisionspflichtig – tätig zu werden.
7. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsab-
sichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag
damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher
schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls
haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aus-
lagen und Zeitaufwendungen.
8. Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag
aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermit-
tlung zustande gekommen ist. Es genügt, wenn
unsere Tätigkeit mitursächlich war.
Zahlbar ist die Provision nach der ggf. mit dem
Auftraggeber getroffenen Vereinbarung, andernfalls
binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung.
9. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch
berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer
späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche Erfolg erreicht wird.
Ebenso unschädlich für unseren Provisionsanspruch
ist eine spätere Vertragsauflösung oder der Nicht-
eintritt eines bezweckten Erfolgs.
10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unver-
züglich schriftlich über den Abschluss des Vertra-
ges zu informieren, Auskunft über alle vertrag-
lichen Haupt- und Nebenabreden (z.B. Name und
Anschrift des Vertragspartners, -objekt, -preis und
-bedingungen) zu erteilen und eine Vertragsab-
schrift zu übersenden. Behindert der Auftraggeber
durch verweigerte oder verspätete Informationen
die Geltendmachung eines Provisionsanspruches,
hat er die Provisionsforderung ab vier Wochen
nach Vertragsabschluss mit 8 % über dem von der
Europäischen Zentralbank fest-gelegten Basiszins
zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nach-
weis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder
nicht in dieser Höhe entstanden ist.
11. Exposéangaben und sonstige Informationen
beruhen ausschließlich auf den uns von Dritten
erteilten Auskünften. Hierfür übernehmen wir
keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle
Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
12. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
sindausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätz-
lichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von
Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit
Entstehen des Anspruchs, spätestens 3 Jahre nach
Auftragsbeendigung.
13. Wir erbringen unsere Consulting-, Beratungs-
sowie Entwicklungsdienstleistungen mit der Sorg-
falt eines ordentlichen und professionellen Dienst-
leistungsunternnehmens. In diesem Zusammenhang
haften wir jedoch in keinem Fall für den tatsäch-
lichen Eintritt eines angestrebten oder prognosti-
zierten wirtschaftlichen Erfolgs bzw. für die tat-
sächliche rechtliche oder aber wirtschaftliche Um-
setzbarkeit der jeweils bearbeiteten Projekte.
Wurde nichts anderes vereinbart verrechnen wir für
unsere Beratungsleistungen einen Honorarsatz in
Höhe von 175,-€ pro Stunde zzgl. Mwst. sowie
zzgl. angefallener Auslagen / Spesen.
14. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber
ist ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anzuwenden.
15. Wir schließen sämtliche Verträge ausschließlich
zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
selbst wenn anders lautenden AGB nicht wider-
sprochen wird. Abweichende AGB sind unwirksam
und werden nur durch ausdrückliche schriftliche
Anerkennung Bestandteil des Vertrages.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Voll-
kaufleute unser Firmensitz.
17. Sollten einzelne Bestimmungen des Maklerver-
trages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide
Seiten werden die unwirksame Klausel oder eine
Lücke durch eine Regelung ersetzen, die dem wirt-
schaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung
möglichst nahe kommt.
WIDERRUFRECHT
Im Falle eines Zustande kommenden Vertrages-
hierzu zählt auch ein Maklerauftrag, welcher aus
einem vorliegendem Angebot resultiert-
haben Verbraucher das folgende
Widerrufsrecht:
Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag
zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufs-
recht auszuüben, müssen Verbraucher uns mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Bernhard Leibl Immobilien – Consulting GmbH,
Badstrasse 22, 9051 Zirndorf,
Faxnr.: 0911 376 673 79,
E-Mail: bernhard.leibl@bli-consulting.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absendet.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Verbraucher einen Vertrag widerrufen,
haben wir diesen alle Zahlungen, die wir im
Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihnen
erhalten haben unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzu-
zahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden einem Verbraucher wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hatte der Verbraucher verlangt, dass unsere
Dienstleistungen bereits schon während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem der Verbraucher uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Ver-
trags unterrichtet hat, bereits errachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamt-
umfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.