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AGB

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND PROVISIONSSÄTZE

 

1. Der Erfüllung der Makleraufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt. Unsere Tätigkeit

erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB; die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln

die gegenseitigen Rechte und Pflichten näher.

 

2. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind vom

Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten etc.) an uns folgende

Provisionen/Honorare zu zahlen:

 

2.1 Vermietung und Verpachtung: Vermittlungs- bzw. Nachweis-Provision in Höhe von 3 Monats-

kaltmieten, fällig mit Unterzeichnung des Mietvertrags. Monatsmiete ist die aus der vereinbarten

Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durchschnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters

für die Gebrauchsüberlassung (ohne Mehrwertsteuer) mit Ausnahme der Betriebskosten.

 

2.2 An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen und Unternehmen, ähnliche Geschäfte:

Vermittlungs- bzw. Nachweis-Provision in Höhe von 3 % aus dem Kaufpreis.

Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener Belastungen

und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung. Zahlt der Käufer eine

Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Rentenleistungen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung

von kaufähnlichen Geschäften (z. B. Erwerb von Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes

in eine Gesellschaft o.ä.) gelten die Provisionssätze wie beim Kauf. Die Provision ist fällig

mit Vertragsunterzeichnung.

 

Alle genannten Provisionen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen

Mehrwertsteuer, zur Zeit 19 %.

 

2.3 Entwicklungs-/Konzeptionshonorare: Gemäß zugrunde liegendem schriftlichen Auftrag

bzw. gemäß Angaben im Angebotsexposé.

 

3. Ist unserem Auftraggeber bzw. dem Empfänger unserer Angebote die durch uns nachgewiesene

Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies spätestens innerhalb

von 8 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzu-

teilen. Entfalten wir wegen Verstosses gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit, die nicht zur Entste-

hung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber bzw. der Empfänger zum Ersatz unseres

Schadens verpflichtet.

 

4. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber / Empfänger auf unsere Maklertätigkeit

Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir

haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig

schriftlich mitzuteilen.

 

5. Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind auschließlich für den Auftraggeber (Angebotsem-

pfänger) bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und

kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt der Auftraggeber (Angebotsempfänger)

an uns eine Vertragsstrafe in Höhe der unter Ziffer 2 genannten Provision. Die Geltendmachung

eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

6. Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil – auch provisionspflichtig – tätig zu werden.

 

7. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag

damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls

haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.

 

8. Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag aufgrund unseres Nachweises oder unserer Ver-

mittlung zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit mitursächlich war. Zahlbar

ist die Provision nach der ggf. mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung, andernfalls

binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung.

 

9. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer

späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche Erfolg  erreicht wird.

Ebenso unschädlich für unseren Provisionsanspruch ist eine spätere Vertragsauflösung oder der

Nichteintritt eines bezweckten Erfolgs.

 

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Vertrag-

es zu informieren, Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden (z.B. Name und An-

schrift des Vertragspartners, -objekt, -preis und -bedingungen) zu erteilen und eine Vertragsab-

schrift zu übersenden. Behindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informa-

tionen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, hat er die Provisionsforderung ab vier

Wochen nach Vertragsabschluss mit 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten

Basiszins zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht

oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

11. Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den uns von Dritten

erteilten Auskünften. Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle Angaben

vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.

 

12. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätz-

lichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von

Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs, spätestens 3 Jahre nach

Auftragsbeendigung.

 

13. Wir erbringen unsere Consulting-, Beratungs- sowie Entwicklungsdienstleistungen mit der Sorg-

falt eines ordentlichen und professionellen Dienstleistungsunternnehmens. In diesem Zusammen-

hang haften wir jedoch in keinem Fall für den tatsächlichen Eintritt eines angestrebten oder prognos-

tizierten wirtschaftlichen Erfolgs bzw. für die tatsächliche rechtliche oder aber wirtschaftliche Umsetz-

barkeit der jeweils bearbeiteten Projekte. Wurde nichts anderes vereinbart verrechnen wir für unsere

Beratungsleistungen einen Honorarsatz in Höhe von 175,-€ pro Stunde zzgl. Mwst. sowie

zzgl. angefallener Auslagen / Spesen.

 

14. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland anzuwenden.

 

15. Wir schließen sämtliche Verträge ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

selbst wenn anders lautenden AGB nicht widersprochen wird. Abweichende AGB sind unwirksam und

werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Bestandteil des Vertrages.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute unser Firmensitz.

 

17. Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies

die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide Seiten werden die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch

eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe

kommt.

 

 

WIDERRUFRECHT

 

 

Im Falle eines Zustande kommenden Vertrages - hierzu zählt auch ein Maklerauftrag, welcher aus

einem vorliegendem Angebot resultiert - haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:

 

Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu

widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung

(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag

zu widerrufen, informieren.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Bernhard Leibl Immobilien – Consulting GmbH, Badstrasse 22, 90513 Zirndorf

Faxnr.: 0911 376 673 79, E-Mail: bernhard.leibl@bli-consulting.de

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Aus-

übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

 

 

FOLGEN DES WIDERRUFS

 

Wenn Verbraucher einen Vertrag widerrufen, haben wir diesen alle Zahlungen, die wir im Zusam-

menhang mit diesem Vertrag von ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binne vier-

zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses

Vertrags bei uns eingegangen ist.

 

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das  bei der ursprünglichen

Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

In keinem Fall werden einem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Hatte der Verbraucher verlangt, dass unsere Dienstleistungen bereits schon während der

Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,

der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher uns von der Ausübung

des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten

Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen

Dienstleistungen entspricht.