1. Der Erfüllung der Makleraufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt. Unsere Tätigkeit
erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB; die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
die gegenseitigen Rechte und Pflichten näher.
2. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, sind vom
Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten etc.) an uns folgende
Provisionen/Honorare zu zahlen:
2.1 Vermietung und Verpachtung: Vermittlungs- bzw. Nachweis-Provision in Höhe von 3 Monats-
kaltmieten, fällig mit Unterzeichnung des Mietvertrags. Monatsmiete ist die aus der vereinbarten
Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durchschnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters
für die Gebrauchsüberlassung (ohne Mehrwertsteuer) mit Ausnahme der Betriebskosten.
2.2 An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen und Unternehmen, ähnliche Geschäfte:
Vermittlungs- bzw. Nachweis-Provision in Höhe von 3 % aus dem Kaufpreis.
Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener Belastungen
und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung. Zahlt der Käufer eine
Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Rentenleistungen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung
von kaufähnlichen Geschäften (z. B. Erwerb von Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes
in eine Gesellschaft o.ä.) gelten die Provisionssätze wie beim Kauf. Die Provision ist fällig
mit Vertragsunterzeichnung.
Alle genannten Provisionen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer, zur Zeit 19 %.
2.3 Entwicklungs-/Konzeptionshonorare: Gemäß zugrunde liegendem schriftlichen Auftrag
bzw. gemäß Angaben im Angebotsexposé.
3. Ist unserem Auftraggeber bzw. dem Empfänger unserer Angebote die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies spätestens innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzu-
teilen. Entfalten wir wegen Verstosses gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit, die nicht zur Entste-
hung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber bzw. der Empfänger zum Ersatz unseres
Schadens verpflichtet.
4. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber / Empfänger auf unsere Maklertätigkeit
Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir
haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig
schriftlich mitzuteilen.
5. Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind auschließlich für den Auftraggeber (Angebotsem-
pfänger) bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und
kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt der Auftraggeber (Angebotsempfänger)
an uns eine Vertragsstrafe in Höhe der unter Ziffer 2 genannten Provision. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil – auch provisionspflichtig – tätig zu werden.
7. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag
damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls
haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
8. Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag aufgrund unseres Nachweises oder unserer Ver-
mittlung zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit mitursächlich war. Zahlbar
ist die Provision nach der ggf. mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung, andernfalls
binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung.
9. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer
späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche Erfolg erreicht wird.
Ebenso unschädlich für unseren Provisionsanspruch ist eine spätere Vertragsauflösung oder der
Nichteintritt eines bezweckten Erfolgs.
10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Vertrag-
es zu informieren, Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden (z.B. Name und An-
schrift des Vertragspartners, -objekt, -preis und -bedingungen) zu erteilen und eine Vertragsab-
schrift zu übersenden. Behindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informa-
tionen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, hat er die Provisionsforderung ab vier
Wochen nach Vertragsabschluss mit 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten
Basiszins zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht
oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
11. Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den uns von Dritten
erteilten Auskünften. Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle Angaben
vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
12. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätz-
lichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von
Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs, spätestens 3 Jahre nach
Auftragsbeendigung.
13. Wir erbringen unsere Consulting-, Beratungs- sowie Entwicklungsdienstleistungen mit der Sorg-
falt eines ordentlichen und professionellen Dienstleistungsunternnehmens. In diesem Zusammen-
hang haften wir jedoch in keinem Fall für den tatsächlichen Eintritt eines angestrebten oder prognos-
tizierten wirtschaftlichen Erfolgs bzw. für die tatsächliche rechtliche oder aber wirtschaftliche Umsetz-
barkeit der jeweils bearbeiteten Projekte. Wurde nichts anderes vereinbart verrechnen wir für unsere
Beratungsleistungen einen Honorarsatz in Höhe von 175,-€ pro Stunde zzgl. Mwst. sowie
zzgl. angefallener Auslagen / Spesen.
14. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anzuwenden.
15. Wir schließen sämtliche Verträge ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
selbst wenn anders lautenden AGB nicht widersprochen wird. Abweichende AGB sind unwirksam und
werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Bestandteil des Vertrages.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute unser Firmensitz.
17. Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide Seiten werden die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch
eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe
kommt.
Im Falle eines Zustande kommenden Vertrages - hierzu zählt auch ein Maklerauftrag, welcher aus
einem vorliegendem Angebot resultiert - haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag
zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Bernhard Leibl Immobilien – Consulting GmbH, Badstrasse 22, 90513 Zirndorf
Faxnr.: 0911 376 673 79, E-Mail: bernhard.leibl@bli-consulting.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Aus-
übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Verbraucher einen Vertrag widerrufen, haben wir diesen alle Zahlungen, die wir im Zusam-
menhang mit diesem Vertrag von ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binne vier-
zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden einem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hatte der Verbraucher verlangt, dass unsere Dienstleistungen bereits schon während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.